Gegenüber DIN EN 60335-2-14 (VDE 0700-14):2012-12 und DIN EN 60335-2-14 Berichtigung 1 (VDE 0700-14 Berichtigung 1):2013-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
a) In den Prüfbedingungen 5.2 wird nun festgelegt, dass für die Fallprüfung, die mit der Änderung A11 unter Abschnitt 21.Z101 eingeführt wurde, gesonderte Geräte verwendet werden.
b) Die mit der Änderung A11 eingeführte Ergänzung zum Abschnitt 7.10 wurde wieder gestrichen, da ein sehr ähnlicher Text etwas später in die EN 60335-1:2012-10 aufgenommen wurde.
c) Auch die Änderungen in Abschnitt 7.12 mussten dadurch, dass der Text sinngemäß nun in EN 60335-1:2012-10 zu finden ist, wieder aufgehoben bzw. modifiziert werden.
d) Eine gemeinsame europäische Abänderung betrifft den Prüffinger. Abschnitt 20.2 wurde daher abgeändert.